Andy Kaltenbrunner im Interview mit der Süddeutschen (14.10.21): „Ganz schlimm, wenn so etwas in den Köpfen von Politikern steckt“
Andy Kaltenbrunner
Scheinbar transparent
Inserate und Presseförderung der österreichischen Bundesregierung
120 Seiten, Delta X Verlag. ISBN: 978-3-903229-33-4
Preis: 19 Euro
Wie transparent ist die Medienförderung der österreichischen Bundesregierung?
Die Inserate der Bundesregierung sind Informationsträger und zugleich eine wichtige Erlösquelle für Österreichs Tageszeitungen. Während der Corona-Pandemie stiegen die Werbeausgaben der Regierung auf einen Rekordwert und wurden eine für manche Verlage existenziell entscheidende Medienförderung. Die Auswertung tausender Inseratendaten zeigt aber: Die Buchung geschieht oft sehr willkürlich, ohne klare Kommunikationsziele und mit bevorzugter Behandlung einzelner Medienhäuser nach intransparenten Vorgaben. Die Inseratenbuchung könne bei Medien „Wohlwollen für persönliche Zwecke“ sichern, heißt es dazu in einem internen SMS-Chat des Finanzministeriums. Nicht jede/r BürgerIn hat dann in einem solchen System dieselbe Chance, von der Regierung informiert zu werden.
Durch hohe Sonderzahlungen wurden im Corona-Krisenjahr auch die traditionelle Presseförderung und die Privatrundfunkförderung in Österreich nachhaltig verändert. Sie waren schon davor reformbedürftig, 2020 widersprach ihre Praxis der demokratiepolitisch wichtigen Idee einer fairen staatlichen Förderung von Medienvielfalt, journalistischer Qualität und digitaler Innovation. Die Forschung von Medienhaus Wien stellt die aktuellen Befunde zur ökonomischen Wirkung der herrschenden Medienpolitik zur Diskussion und zugleich die Frage: Welche Qualität von Öffentlichkeit soll in Österreich in Zukunft gefördert werden?
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Im Herbst 2020 hatten wir erstmals eine umfangreiche Studie vorgelegt, die sich mit der Vergabepraxis von Inseraten durch die österreichische Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 auseinandersetzte. Sie wurde von Medien und Politik aufmerksam rezipiert, vielfach zitiert und medienpolitisch diskutiert. Vom Bundeskanzler wurde sie nach einer parlamentarischen Anfrage auch kritisiert: Es gäbe eine (bis dahin unveröffentlichte) Vergabeformel des Bundeskanzleramtes, die in unserer Analyse der Inseratenvergaben nicht berücksichtigt sei. Das holten wir in einer weiteren Studie 2021 auf Basis der rudimentären Angaben des Bundeskanzleramts nach und stellten fest: Wenn es eine solche Regel gab, war sie allen Ministerien gleichgültig. Im Bundeskanzleramt selbst entwickelte sich mit hohem Mitteleinsatz ab 2020 aus einer solchen Inseratenstrategie eine spezifische Förder- und Regulierungswirkung am Zeitungsmarkt zugunsten insbesondere einer Gratiszeitung.
Die Analyse ist insgesamt aber eine in der Datenmasse und im Detail aufwändige. Sie war von den politischen EntscheidungsträgerInnen, früheren und heutigen, nie erwünscht. Die sogenannte „Transparenzdatenbank“ zu den Inseratenausgaben der öffentlichen Hand wurde seit Einführung vor einem Jahrzehnt in der Praxis sehr undurchsichtig angelegt. Die jeweiligen Kommunikationsziele beim Einsatz von Steuermitteln wurden ebenfalls nie offen präsentiert. Jene Grundannahme, dass bei Verwendung öffentlicher Mittel für Information alle BürgerInnen dasselbe Recht haben müssten, informiert zu werden, wurde nie auf Realisierung überprüft. Das System wurde zugleich zu einer Fördermaßnahme für Tageszeitungen nach intransparenten Kriterien. Auch Verlage hatten sich daran gewöhnt, sich darin einzurichten, das nach Möglichkeit Beste aus verschiedenen öffentlichen Budgets für sich herauszuholen und darüber kaum öffentlich zu diskutieren.
Das hat sich geändert. Unsere bisher präsentierten „Scheinbar transparent“-Studien kommen zu einem Zeitpunkt, wo digitale Transition und Globalisierung den Markt national und international enorm unter ökonomischen Wettbewerbsdruck setzen. Die Untersuchung von Regierungsmaßnahmen in Bezug auf Inseratenvergaben und Fördermechanismen illustriert, wie hier immer stärker politisch eingegriffen wird, scheinbar beliebig, dabei aber durchaus parteipolitisch oder von individuellen Interessen von AmtsträgerInnen motiviert. Ein System, das immer schon Schieflage hatte, scheint zuletzt ganz aus dem Lot geraten zu sein.
Die Forschungsarbeit von Medienhaus Wien beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Fragen der Medien- und Journalismusentwicklung möglichst praxisnah: Zuletzt haben wir im Österreichischen Journalismus-Report (2020) gezeigt, wie in einem Dutzend Jahren ein Viertel aller journalistischen Arbeitsplätze im Land verloren gegangen ist. Aktuell suchen wir im Forschungsprojekt „Journalism Innovation in Democratic Societies“ national und international, im Team mit dem CMC-Institut der Akademie der Wissenschaften/Universität Klagenfurt nach Grundlagen und Beispielen für möglichst vielfältige und qualitätvolle Journalismuszukunft. Bei den Datenauswertungen zu Regierungsinseraten und Bundesförderungen für Zeitungen waren wir aber dann doch immer wieder selbst erstaunt, wie der Einsatz öffentlicher Mittel, vor allem jener des Bundes, den Markt in eine ganz andere Richtung verzerrt. Qualität ist kein Kriterium, Innovation kein Ziel, Zukunft endet beim nächsten Wahltermin.
Zur Buchpublikation von Datensammlung und Analysen zu Inseraten und Förderungen der Regierung wurden wir von KollegInnen aus Wissenschaft, Medienmanagement und Journalismus motiviert, damit es auch eine – doch wieder traditionell gedruckte – Unterlage für den weiteren medienpolitischen Diskurs gibt. Der ist notwendig und überfällig. Wir legen diesem Band die Ergebnisse der aktuellen Studie aus dem Jahr 2021 zugrunde, die auch frühere Forschungssubstrate berücksichtigt. Das zentrale Beobachtungsjahr 2020 war dabei ein ganz besonderes: Während der Covid-19-Pandemie diente das in historischer Rekordhöhe dotierte Werbebudget der Bundesregierung nicht nur der Information der BürgerInnen, sondern auch eindeutig als indirekte Medienförderung. Die Corona-Krise ist zugleich Katalysator der tiefgreifenden Veränderungen der Medienlandschaft. Über staatliche Eingriffe wurde viel stärker als in vergangenen Jahrzehnten Zukunft von Journalismus und künftige Verfassung dieses Medienmarktes mitentschieden.
Analysiert wurden außer der Inseratenvergabe auch die gesetzlich festgeschriebene Presseförderung und die für Verlage immer wichtigere Privatrundfunkförderung. Untersuchungsgegenstand war auch die 2020 als einmalige Maßnahme ausgeschüttete Corona-Sonderförderung für Zeitungen und für den Privatrundfunk.
Wir begreifen dabei Massenmedien als composita mixta, als Wirtschafts- und als Kulturgüter. Wenn im besonders schwierigen Jahr 2020 eine Rekordhöhe an öffentlichem Geld eingesetzt wurde, um Tageszeitungen und deren Aktivitäten zu fördern, so ist diese ökonomische Analyse eine Grundlage, um damit die gesellschaftlichen Fragen diskutieren zu können: Welche sachliche Information und Vielfalt der Medien und Meinungen werden dabei gefördert? Wie wird unabhängiger Journalismus konkret unterstützt? Wird er überhaupt unterstützt? Letztlich: Welche Qualität von Öffentlichkeit entsteht dadurch?
Sehr kritisch äußerte sich dazu die EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatlichkeitsbericht“ (Europäische Kommission 2020) zu Österreich. Ein Risiko für den Medienpluralismus sei, dass es „keine Vorschriften, die eine gerechte Verteilung der staatlichen Werbeaufträge unter den Medien gewährleisten“, gibt. Die EU-Kommission berichtet darin an EU-Parlament und EU-Rat zur Lage der Medien in Österreich von den „Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme“.
Dieses Korruptionsrisiko fand sich für Staatsanwaltschaft, Journalismus und Forschung noch nie so kondensiert dokumentiert wie in den inzwischen viel zitierten Chat-Nachrichten, die dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss zugestellt wurden. Am 16. Jänner 2019 schrieb ein Kabinetts-Mitarbeiter an seinen Finanzminister: „Aktuell wird über das sehr üppige Medienbudget (weit mehr als die Medienförderung) des BMF viel Wohlwollen für persönliche Zwecke gesichert. Es wäre toll, wenn dieses dem Bundesministerium bzw. dem Bundesminister zugute kommen würde.“ Die Inseratenausgaben im Ressort von Hartwig Löger stiegen entsprechend von 2,59 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2018 auf 3,94 im ersten Halbjahr 2019.
Die medial häufig zitierten Chat-Nachrichten vom 11. April 2016 des damaligen Budgetplaners im Finanzministerium und späteren ÖBAG-Vorstands Thomas Schmid an den späteren Finanzminister Gernot Blümel, wonach der damalige Außenminister Sebastian Kurz nach einer sehr deutlichen Erhöhung seines Ressortbudgets künftig „Geld scheißen“ könne, werden ebenfalls in der Inseratenvergabepraxis jener Jahre in Zahlen sichtbar: Das Medienkooperationsbudget des Außenministeriums stieg von 2016 auf 2017 von 1,25 Millionen auf 1,56 Millionen Euro. Ab 2018, nach Wechsel von Sebastian Kurz ins Kanzleramt, fielen die Inseratenausgaben des Außenministeriums auf ein Viertel der vorherigen.
Solche Beispiele illustrieren die Berechtigung der EU-Kommissionskritik an Intransparenz der öffentlichen Ausgaben für Medien in Österreich als demokratiepolitisches und rechtsstaatliches Problem. Momentaufnahmen in drastischer Sprache wie in den Handy-Chats bedienen aber zugleich eine unerfreuliche Narration, wonach Medien und Journalismus in Österreich käuflich seien, als Teil einer symbiotisch verstrickten Machtelite, der nicht zu trauen sei. Fast ein Drittel der Bevölkerung sah zu Jahresbeginn 2021, nach einem Jahr Corona-Krise, Österreichs Medien und Journalismus eher als Teil des Problems denn als Teil der Lösung, wie die Studien und die seit dem ersten Lockdown kontinuierlichen Befragungen von Medienhaus Wien und Gallup-Institut zeigten.¹ Menschen mit einem systemischen Grund-Misstrauen gegenüber Medien und Politik haben, das zeigen unsere Corona-Befragungsdaten ebenfalls, dann auch wenig Verständnis für Einsatz von Steuermitteln zur BürgerInnen-Information oder für ganz allgemeine finanzielle Förderung von Medien und Journalismus.
¹ Siehe z.B. http://www.mhw.at/cgi-bin/page.pl?id=372;lang=de und https://www.gallup.at/de/unternehmen/studien/2021/die-rolle-der-medien-in-der-krise/.
Dabei ist beides für Österreichs Medienlandschaft wichtiger denn je. Die öffentliche Hand trägt immer mehr zum Umsatz der bestehenden Medienhäuser bei. Wie sehr, das zeigt die Studie im Folgenden. Ohne diese Leistungen wären manche Medienhäuser und -titel in ihrer Existenz bedroht. Es werden immer mehr. Wenn aber Förderung nicht auf Vielfalt, Qualität und Innovation abzielt, sondern nach klandestinen Formeln und persönlichen Verbindlichkeiten oder Karriereüberlegungen vergeben wird, ist sie demokratiepolitisch kontraproduktiv. Ein erster, wichtiger Schritt zur Herstellung eines qualitätvollen Diskurses einer aufgeklärten Öffentlichkeit ist also transparente, für alle verständliche Debatte zu den Rahmenbedingungen, Zielen und Ergebnissen des Einsatzes der Steuermittel für Medienentwicklung und Journalismus. Einen Beitrag zu diesem Demokratiediskurs will unsere hier publizierte Studienarbeit leisten.
Die vorliegende Studie beschreibt umfangreich und in Detailansicht der Geldflüsse doch nur einen Ausschnitt der staatlichen, finanziellen Eingriffe in den Medienmarkt: Der Fokus liegt auf Empfängerseite bei Tageszeitungen und deren Verlagen, auf Geberseite auf den Inseraten der Bundesregierung und der staatlichen Presse- und Rundfunkförderung, soweit sie sich auf diese Tageszeitungstitel auswirken. Die Ausgaben von fast 5.000 weiteren Inserenten mit öffentlicher Beteiligung, etwa von Gemeinden und Bundesländern, Verkehrsbetrieben und Energieunternehmen, wurden nicht im Detail analysiert. Für manche andere in diesem Feld zuletzt regulatorisch wesentlich wirksame medienpolitische Maßnahmen fehlen Daten: Die unterschiedlichen Auswirkungen der temporären Umsatzsteuersenkung auf Zeitungsverkauf von 10% auf 5% während der ersten Pandemie-Welle sind ohne Eigenangaben der Medien zu ihren Verkaufserlösen nicht so darstellbar wie direkte Geldflüsse für Förderungen und Inserate. Für große Verlage, nationalen Boulevard oder starke Regionalblätter war diese Umsatzsteuerreduktion aber jedenfalls mit mehreren Millionen Euro als indirekte staatliche Unterstützung ebenfalls sehr hilfreich. Die Verlage müssen die Auswirkungen dieser indirekten Staatshilfe nicht offenlegen. Offenheit fehlt auch darüber, wie die Auflagezahlen von Gratiszeitungen 2020 während jener Corona-Lockdowns aussahen, als die Druck- und Vertriebsauflagen hoch gefördert wurden – unter Annahme von konstanten Auflagenzahlen und damit Produktions- und Vertriebskosten. Die Gratiszeitungen entzogen sich 2020 der Meldung der tatsächlichen Auflagen während der Pandemie. Die Regierung forderte sie auch nicht ein. Wie unterschiedlich sich die staatliche Förderung von Kurzarbeit in Medienhäusern ausgewirkt hat oder wie (unterschiedlich) allgemeine Corona-Entschädigungen nach Umsatzrückgängen von Medienunternehmen und deren vielen Teilgesellschaften in Anspruch genommen wurden, können wir genauso wenig analysieren. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das Recherchen dazu wenigstens theoretisch möglich macht und unterstützt, fehlt weiterhin, nicht nur dem Mediensektor. Förderdaten zur Kurzarbeit werden nicht veröffentlicht.
Auch manche Marktsegmente, wie etwa die Entwicklung und Förderung der Wochen- und Monatszeitschriften, wurden noch nicht untersucht, obwohl diese ebenfalls stark von Transition und Pandemie betroffen sind. Manche Inseratenvergaben und Corona-Sonderförderungen für diese Dutzenden Printmedien erscheinen schon auf den ersten Blick im Vergleich sehr unlogisch und unverhältnismäßig. Es braucht weitere Studien.
Wo die Forschung auch zu unseren Kernfragen manchmal an Grenzen von Datenverfügbarkeit stößt, machen wir das transparent. So steht etwa eine genaue Veröffentlichung der „Kanzleramts-Formel“ zur Inseratenvergabe durch das Bundeskanzleramt selbst eben noch immer aus. Auch für 2021ff wissen die SteuerzahlerInnen nicht, was den Geldflüssen genau zugrunde liegt. Wir können uns da also aufgrund der groben Angaben des Kanzlers selbst und informeller ministerieller Hinweise nur mathematisch annähern. Wir hoffen natürlich auf genaue Offenlegung dieser zuerst ganz geheimen, jetzt noch diffusen Regeln für Millionenausgaben. Die Kommunikationsziele der Regierung werden noch bedeutsamer, wenn sie ihre Absicht umsetzt, bis Ende der Legislaturperiode Inserate mit neuem Höchstwert von 180 Millionen Euro zu buchen. Fast 14 Millionen Euro waren es allein im ersten Quartal 2021. So viel Werbebudget gab es nie zuvor.
Viel mehr Studien, die in großem Rahmen solche Auswirkungen staatlicher Medienpolitik in Österreich historisch untersuchen und aktuell kontinuierlich begleiten, wären außerdem wünschenswert, auch international und interdisziplinär. Eine vergleichende europäische Einordnung der österreichischen Inseraten- und Medienförderkonzepte ist ein solches Forschungsdesiderat. Eine umfassende, rechtswissenschaftliche Analyse zu den zahlreichen fragwürdigen Aspekten der Veränderungen des medialen Wettbewerbs durch den Gesetzgeber einerseits und die Inseratenvergabe und Förderpraxis der Exekutive andererseits ist seit vielen Jahren überfällig.
Eine aktuelle Hypothese in Forschung ebenso wie Medienbranche lautet ja, dass in den kommenden Jahren in Österreichs Medienwesen kaum ein Stein auf dem anderen bleiben wird. Das macht besonders bedeutsam, wer die Flächenwidmungspläne wie zeichnet, wer welche Löcher verschließt und welchen Neubau finanziert. Das wäre von unabhängiger kommunikations-, politik-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlicher Forschung kontinuierlich zu beobachten, die aber zu solchen Themen dürftig finanziert ist. Das ist kein Zufall, behaupten wir.
Die vorliegende Studie von Medienhaus Wien wurde nicht aus öffentlichen, sondern aus eigenen Medienhaus Wien-Mitteln unabhängig finanziert. Sie wurde finanziell unterstützt von mehreren österreichischen Tageszeitungen, und zwar von Russmedia/Vorarlberger Nachrichten, Moser Holding/Tiroler Tageszeitung, Wimmer Medien/Oberösterreichische Nachrichten, Salzburger Nachrichten, Styria/Kleine Zeitung und Der Standard. Das Privileg der Unterstützer, die auf Inhalte keinen Einfluss nehmen konnten, bestand darin, dass sie die Studie schon eine Woche vor unserer öffentlichen Präsentation zu lesen bekamen.
Dank gilt auch KollegInnen aus Forschung, vor allem am CMC-Institut der Österreichischen Akademie der Wissenschaften/Universität Klagenfurt, dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien und dem Presseclub Concordia, der als das traditionsreiche unabhängige Forum des österreichischen Journalismus die wichtigen Diskussionen zu dessen Zukunft anstößt und auch unsere Präsentationen unterstützt hat. Danke auch unseren PartnerInnen beim Österreichischen Gallup-Institut für gemeinsame Feldforschung zur Medienentwicklung während der Pandemie, sowie ManagerInnen und JournalistInnen verschiedener Häuser, die mit Daten, Literatur und inhaltlichen Einschätzungen die Recherchen unterstützt haben. Für die Hilfe bei der Gestaltung von Grafiken bedanken wir uns bei Lukas Letzner und seinem Team.
Die Buchproduktion übernahm der junge, wendige Delta X-Verlag unseres langjährigen Forschungskollegen Norbert Regitnig-Tillian. Danke für die rasche Umsetzung dieses Bandes. So können wir über die Ergebnisse bald weiter debattieren, mit gedruckter Unterlage bei der Hand.
Abstract
Im Jahr 2020 wurden von Österreichs Bundeskanzleramt und den Ministerien insgesamt 33.551.809,29 Euro für Medienkooperationen mit Österreichs Tageszeitungen und deren Onlinekanäle entsprechend §2 MedKF-TG („Medientransparenzgesetz“) ausgegeben. Das ist im Jahr der Corona-Pandemie der mit Abstand höchste Wert seit Einführung der Medien-Transparenzdatenbank vor einem knappen Jahrzehnt. 57 % dieses Regierungsetats wurden für Inserate in (drei) Titeln im Zeitungsboulevard eingesetzt; ein Viertel des Medienkooperations-Budgets ging an (sieben) Bundesländerzeitungen; rund ein Zehntel wurde für Inserate in (zwei) nationalen Qualitätszeitungen aufgewendet.
Das Bundeskanzleramt verweist zur Erklärung – ohne rechnerische Detailangaben – auf Inseratenvergaben der Kabinette Kurz I und Kurz II nach einer internen Formel, die Daten aus Media-Analyse und Österreichischer Auflagenkontrolle gleichwertig berücksichtige. Wie unsere Analyse zeigt, kam eine einheitliche Formel 2018 und 2019 aber tatsächlich in keinem Ministerium zur Anwendung. Es fehlen auch Hinweise auf Kommunikationsziele und ableitbare Mediapläne von Kampagnen.
2020 haben sich die Inseratenausgaben des Bundeskanzleramtes an Tageszeitungen vor allem wegen der Corona-Information auf rund 15 Millionen Euro vervielfacht. Die Anwendung einer Formel als Richtwert ist jetzt für diesen Inseratenanteil deutlich. Die Formel führt in Konsequenz zu höherer Bewertung von Gratiszeitungen. In anderen ÖVP-geführten Ministerien wurden diese Gratisblätter anteilig allerdings noch stärker berücksichtigt und 2020 (weiterhin) 70 % bis 80 % des Inseratenbudgets bei den Boulevardzeitungen Kronen Zeitung, Österreich/oe24 und Heute verwendet.
Innerhalb der Koalitionsregierung verfügten ÖVP-geführte Ressorts über 95 % der Inseratenausgaben an Zeitungen, jene von MinisterInnen der Grünen über 5 %. Das Gesundheitsministerium überließ, anders als in Deutschland, dem Bundeskanzleramt die Gesamtverantwortung für die Corona-Kampagnen. Die Streuung der Etats zeigt aber, dass weder zwischen Ministerien, noch zwischen Koalitionspartnern eine nachvollziehbare gemeinsame Vergabeformel als Buchungsgrundlage akkordiert oder übergreifend akzeptiert wurde.
Die Inseratenpolitik der Bundesregierung verzerrt damit den Tageszeitungsmarkt entlang beliebig gezogener Linien zugunsten einzelner Marktteilnehmer.
Tageszeitungen, die ihr Geschäftsmodell Print und Online wesentlich auf Vertriebserlöse von LeserInnen und UserInnen aufbauen, und solche, die digitale Transition ihres Journalismus forcieren, werden durch diese Inseratenpolitik benachteiligt.
Die Chance, als BürgerIn von bezahlten Informationen der Bundesregierung in Zeitungen erreicht zu werden, ist zudem regional sehr unterschiedlich, in Ostösterreich wesentlich höher als in den westlichen oder südlichen Bundesländern. Pro Print-LeserIn wurde am meisten bei Österreich/oe24 ausgegeben (8,22 Euro), am wenigsten bei Der Standard (2,43).
2020 gab die öffentliche Hand – Bund, Länder, Gemeinden, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung – insgesamt rund 222 Millionen Euro für Inserate aus. Das war der höchste erfasste Wert seit Einführung der Meldepflicht für die RTR-Transparenzdatenbank 2013. Die unter Ausnutzung von Meldeschlupflöchern nicht gemeldeten Werbeausgaben können auf etwa 50 Millionen Euro hochgerechnet werden.
2020 wurden ebenso wie die Inseratenausgaben auch die gesetzlich geregelte staatliche Presse- und Privatrundfunkförderung wesentlich erhöht, auf mehr als 32 Millionen Euro. Die Ausschüttung von Corona-Sonderförderungen im Pandemiejahr war dabei budgetärer Ausdruck eines medienpolitischen Paradigmenwechsels. Erstmals wurden 2020 aus staatlichen Medienfördermitteln der Zeitungsmarktführer und die beiden Gratisblätter Österreichs höher mit staatlicher Förderung unterstützt als die nationale Qualitäts- und die Regionalpresse.
In Addition aller Inserate, die mit Beteiligung der öffentlichen Hand gebucht wurden und aller Unterstützungen aus staatlicher Presse- und Rundfunkförderung für Tageszeitungen lagen die Erlöse der Titel 2020 weit aufgespreizt zwischen rund 33 Millionen Euro bei der Kronen Zeitung, 22 Millionen Euro bei Österreich/oe24, knapp 18 Millionen Euro bei Heute und am Ende der Liste der Tagestitel bei rund 4 Millionen für Salzburger Nachrichten und 2 Millionen Euro für OÖ Volksblatt.
Für Österreichs Regionalverlage bzw. Medienhäuser mit regionalen Tageszeitungen (Styria/Kleine Zeitung und Die Presse, Moser Holding/Tiroler Tageszeitung, Salzburger Nachrichten, Wimmer Medien/Oberösterreichische Nachrichten, Russmedia/Vorarlberger Nachrichten und Neue Vorarlberger Tageszeitung) machten die Erlöse aus öffentlichen Inseraten, Presse- und Rundfunkförderung zwischen 5 % und 10 % ihrer Umsätze aus. Für das größte private Medienhaus, die Mediaprint (mit Kronen Zeitung und Kurier), erbrachte Finanzierung aus diesen Titeln etwas über 10 % des Konzernumsatzes, bei Der Standard waren es rund 15 %. Für die Verlage mit Gratisblättern (Mediengruppe Österreich/oe24 und AHVV/Heute) machten die Erlöse aus öffentlichen Inseraten und Förderungen 2020 zwischen 20 % und 40 % ihres Umsatzes aus. Für letztere bedeutet dies ein besonders hohes Maß an Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln, besonders auch von Inseraten von Regierungsstellen in Bund und Ländern.
Die Inseraten- und Förderpolitik von Österreichs Bundesregierung im Tageszeitungsmarkt ist in den vergangenen Jahren ideell und konzeptuell aus dem Ruder gelaufen. Aus Forschungssicht müssen wegen der sehr intransparenten, willkürlichen Inseratenvergabe der Bundesregierung „Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme“, wie sie von der EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatlichkeitsbericht“ zu Österreich formuliert wurden, geteilt werden.
Die Inseratenvergabe ist zugleich eine indirekte, nicht offen als solche deklarierte Medienförderung. Traditionelle Desiderate von Medienförderung in Demokratien sind der Erhalt von Titel- und Meinungsvielfalt, Unterstützung von publizistischer Qualität und von unabhängigem Journalismus und seit Digitalisierung und Globalisierung der Medienmärkte die Transitionshilfe bei nationaler Medieninnovation. Darauf zielt die Inseratenpolitik der Bundesregierung in keiner Form.
Im Pandemiejahr 2020 wurde auch die offizielle staatliche Presse- und Privatrundfunkförderung so verändert, dass sie zeitgemäßen Prinzipien der Förderung von Meinungspluralismus, Medienvielfalt, Innovation und der Unterstützung von unabhängigem Journalismus widerspricht.
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